Zivilschäden 

Wenn ein See- oder Binnenschiff einem Kunstbau des Reichwasserbauamts, einer Gemeinde oder einer privaten Firma Schaden zufügt, werden wir häufig von Versicherern dieses Schiffes beauftragt, die Umfang und Reparaturkosten des verursachten Schadens zu bestimmen. Diese Kunstbauten betreffen hauptsächlich Buhnen, Kais, Landungsbrücken, Dückdalben, Brücken usw. 

Trotz der Tatsache, dass unsere Sachverständigen keinen zivilen Hintergrund haben, bietet unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet mehr als genug Anleitungen für den Umgang mit solchen Akten. 

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